Der Termin rückt näher: Arztpraxen sollen ab 01.10.2021 eine Ausfertigung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf elektronischem Weg an die jeweilige Krankenkasse ihrer Patientin oder ihres Patienten übermitteln. Dabei gilt bis zum 31.12.2021 eine Übergangsregelung: Praxen, die noch nicht über die nötigen technischen Voraussetzungen für die eAU verfügen, dürfen bis zu diesem Datum das alte Übermittlungsverfahren verwenden. Somit ist die Nutzung des Musters 1 bis Jahresende möglich.
Mit der eAU startet die erste verpflichtende Anwendung der Kommunikation im Medizinwesen (KIM). Durch die Anbindung des KIM-Fachdienstes im Juli 2021 sowie dem Rollout der eAU-Funktionalität in der Praxissoftware medatixx sowie in x.isynet, x.comfort und x.concept zum 01.09.2021 schafft medatixx alle notwendigen Voraussetzungen für den elektronischen Versand der eAU.
Aktuell stellen sich Arztpraxen in Bezug auf die eAU, deren Erstellung und den Versand zahlreiche Fragen: Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen, um eine eAU versenden zu können? Welche Signaturverfahren sind für die eAU vorgesehen? Kann eine eAU storniert werden? Dies ist nur eine kleine Auswahl.
Um die wichtigsten Fragen rund um die eAU zu beantworten und Arztpraxen im Vorfeld des eAU-Starts zu unterstützen, hat medatixx unter diesem Link FAQ bereitgestellt.
Darüber hinaus bietet die brandneue Wissensplattform dip.medatixx.de alles Wichtige zur eAU.
Angebote rund um die Telematikinfrastruktur stehen unter ti.medatixx.de bereit.